Das Compliance-Risiko in Deutschland: Was Unternehmen wissen müssen

Angesichts der Tatsache, dass die Compliance-Landschaft zunehmend komplexer wird und immer neue Richtlinien und Vorschriften hinzu kommen, müssen weltweit tätige Unternehmen eine wachsende Anzahl von Gesetzen (und Verbraucherwünschen) berücksichtigen, um Risiken erfolgreich zu minimieren. In Deutschland beinhaltet dies die Erfüllung gesetzlicher Auflagen an zahlreichen Fronten. Aus diesem Grund werden wir die verschiedenen Anforderungen an die Compliance im Folgenden genauer unter die Lupe nehmen.

Das neue Geldwäschegesetz in der Praxis

Im vergangenen Jahr trat das neue Geldwäschegesetz (GwG 2017) zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Ebenso wie die Richtlinie selbst geht dieses Gesetz von einem risikobasierten Ansatz zur Vermeidung von Geldwäsche (Anti-Money-Laundering, AML) und Terrorismusfinanzierung aus. Es sieht vor, dass bestimmte Organisationen (Finanzinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungen und Glücksspielbetriebe) über einen Geldwäsche-Beauftragten verfügen müssen. Aber das Gesetz dehnt die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen auf alle deutschen Unternehmen aus; auch die, die traditionell nicht davon betroffen waren. Eine wesentliche Komponente  dieses Regelwerks betrifft dabei die Risikobewertung: Das Gesetz etabliert eine Richtlinie, mit der sich der nötige Umfang der Due Diligence durch Risikobewertung ermitteln lässt. Ist das angenommene Risiko im Rahmen einer Partnerschaft hoch, sind eine Enhanced Due Diligence und eine fortlaufende Beobachtung im Rahmen der Zusammenarbeit erforderlich. Dieser Teil des Gesetzes ist im Juni 2018 in Kraft getreten.

Zusätzlich verpflichtet das Gesetz Unternehmen dazu, in einem Transparenzregister ausführliche Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten zu machen (vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Eigentums oder Nießbrauchsrechts). Die Unterlassung solcher Angaben (vorsätzlich oder irrtümlich) kann Geldstrafen bis zu 100.000 Euro beziehungsweise bis zu einer Million Euro für Wiederholungstäter nach sich ziehen. Zugriff auf das Transparenzregister haben Aufsichtsbehörden, Staatsanwälte sowie jegliche anderen Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können – darunter NGOs, Journalisten, Anwälte und Banken.

Bestechung und Korruption stehen im Mittelpunkt

Vor zwanzig Jahren ratifizierte Deutschland das OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger und verabschiedete 1999 das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Erst 2015 wurde ein neues Antikorruptionsgesetz erlassen, das sowohl passive (Annahme von Bestechungen) als auch aktive (Vergabe von Bestechungen) Fälle im geschäftlichen Umgang mit Amtsträgern definierte. Davon betroffen sind auch Beamte und Richter und alle Angestellten von Behörden, die mit öffentlichen Verwaltungsaufgaben betreut sind. Das Strafgesetzbuch verbietet überdies die aktive oder passive Bestechung im privaten Sektor durch Mitarbeiter oder Vertreter eines Unternehmens, um sich unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen. Dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter oder Vertreter ohne Zustimmung des Unternehmens handelt und beim konkurrierenden Einkauf von Waren oder Dienstleistungen gegen seine Pflichten verstößt.

Während Bestechungen im öffentlichen Sektor eine obligatorische Strafverfolgung nach sich ziehen, werden Bestechungsvergehen in der Privatwirtschaft nur dann verfolgt, wenn eine individuelle Klage vorliegt oder die Verfolgung im öffentlichen Interesse liegt. In solchen Fällen können nur Einzelpersonen strafrechtlich belangt werden (und nicht das Unternehmen als juristische Person). Zusätzlich kann gegen Einzelpersonen ein Berufsverbot verhängt werden, das eine aktive Tätigkeit im Berufszweig, in dem die Bestechung stattfand, für ein bis fünf Jahre untersagt. Auf Unternehmen können hingegen Konfiszierungen in Form von Geldstrafen bis zu zehn Millionen Euro zukommen. Zusätzliche Strafgebühren, die die Summe von zehn Millionen Euro überschreiten können, fallen gegebenenfalls für die Vorteile, die sich aus einer korrupten Handlung ergeben haben, an.

Positiv ist zu verzeichnen, dass der Bundesgerichtshof vor kurzem entschieden hat, dass das Vorhandensein eines effizienten Compliance-Management-Systems Umfang und Höhe der Geldstrafen für Bestechungs- und Korruptionsvergehen beeinflussen kann. Das Gericht erklärte1, dass es für die Bemessung der Geldbuße von Bedeutung sei, in welchem Rahmen die verurteilte juristische Person ihrer Pflicht nachgekommen ist, Rechtsverletzungen innerhalb des Unternehmens zu unterbinden und dazu ein effizientes Compliance-Management zu installieren. Unternehmen, die eine robuste Due Diligence und Risikoüberwachung etabliert haben, könnten insofern ihre Bemühungen zur Risikominderung im Falle eines Verstoßes gegen Bestechungs- und Korruptionsgesetze „angerechnet“ werden.

Soziale Verantwortung von Unternehmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

Eine nachhaltige Entwicklung ist für Kanzlerin Merkel ein wichtiges Thema. In einem Video-Podcast2 erklärte sie im Juni 2017: „Die Entwicklung der Welt wird mit Sicherheit nicht nachhaltig und inklusiv sein, wenn wir es einfach so machen, wie wir es immer gemacht haben“.

Dies entspricht auch den aktuellen Gesetzen zu den Berichterstattungspflichten im Hinblick auf die soziale Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR). Das Gesetz zur Stärkung der nicht-finanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten verlangt von Unternehmen standardisierte und nachprüfbare Informationen darüber, welche Auswirkungen ihre Geschäftspraktiken auf Umwelt und Gesellschaft haben. Diese Verpflichtung gilt für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von mehr als 40 Millionen Euro. Die Offenlegung kann innerhalb des Jahresberichts oder in einem separaten CSR-Bericht erfolgen, der innerhalb von vier Monaten nach der finanziellen Offenlegung veröffentlicht und für einen Zeitraum von zehn Jahren auf der Website des Unternehmens zugänglich gemacht werden muss.

Angesichts der Tatsache, dass Anleger und Verbraucher mit wachsendem Nachdruck mehr Transparenz im Hinblick auf Zwangsarbeit in Versorgungsketten, Arbeitssicherheit und Umwelteinflüsse fordern, könnte die CSR-Berichterstattung sich für Unternehmen zu einem Wettbewerbsvorteil entwickeln, selbst wenn sie nicht die gesetzlichen Kriterien erfüllen können.

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1 German Federal Court of Justice: Compliance Management System can lead to reduction of a fine, globalcompliancenews.com, 29. August 2017
2 Merkel: Wachstum muss nachhaltig sein, bundesregierung.de, 2. Juli 2017

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