PEPs: Politisch exponierte Personen

Bei der Zusammenarbeit mit PEPs müssen Sie besondere Vorsicht walten lassen. Decken Sie Verschleierungen auf, um Verbindungen zu erkennen.

Definition: Was sind Politisch exponierte Personen (PEPs)?

PEP steht für „Politisch exponierten Perso­nen“. Darunter versteht man natürliche Personen, die einflussreiche öffentliche Ämter ausüben oder früher ausgeübt haben sowie deren unmittelbare Familien­mitglieder oder ihnen bekannter­maßen nahe­stehen­de Personen. Die 4. EU-Geld­wäsche­richtlinie definiert außerdem, dass PEPs sämtliche Personen mit einem öffentlichen Amt im In- und Ausland sind.

PEPs treffen oftmals Entscheidungen, durch welche Unternehmen lukrative Aufträge er­halten, die mit staatlichen Mitteln finanziert werden. Infolgedessen sind sie interessante Ziele für Unternehmen oder Personen, die die Vergabe solcher Aufträge durch Bestechung beeinflussen wollen. Aus diesem Grund sind Geschäfte mit PEPs nicht illegal, bedürfen aber einer erhöhten Sorgfaltspflicht.

Wer zählt zu den PEPs?

Jede Person, die aufgrund ihrer Position ein erhöhtes Risiko für eine mögliche Ver­wicklung in Bestechung und Korruption darstellt, gilt als PEP. Personen, die jedoch seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffent­lichen Ämter im Sinne des Geld­wäsche­gesetzes innehaben, fallen nicht mehr unter die Kategorie „politisch exponiert“.

PEPs in Regierungs­funktionen

  • Staatoberhäupter
  • Regierungsbeamte
  • Parlaments­abgeordnete
  • Minister
  • Botschafter & Diplomaten
  • Angehörige der Judikative

PEPs in Institutionen

  • Vorstände von Zentral­banken
  • Mitglieder der Rechnungs­höfe
  • Leiter inter­natio­naler Organi­sationen
  • Hochrangige Offiziere der Streitkräfte
  • Mitglieder von inter­natio­nalen Sport­komitees

Unmittelbare Familienmitglieder

  • Ehepartner
  • Eltern
  • Kinder
  • Geschwister
  • Onkel und Tanten
  • Enge angeheiratete Verwandte

Andere nahestehende Personen

  • Geschäftspartner
  • Personen, die gemeinsames wirtschaft­liches Eigentum mit einem PEP teilen

PEPs und das Geldwäschegesetz

PEPs bedürfen einer verstärkten Sorgfaltspflicht im Rahmen von Due Diligence Prüfungen nach §6 GWG, bei der unter anderem die Herkunft des Vermögens geklärt werden muss, um Geldwäsche vorzubeugen. Dies erfolgt in der Regel nach einem risikobasierten Ansatz, bei dem verschiedenen Rollen unter­schied­liche Risiko­stufen zugewiesen werden. Eine robuste PEP-Prüfung erfolgt anhand von PEP-Listen, auf denen politisch exponierte Personen erfasst werden.

Die Screening-Maßnahmen sollten bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung im Rahmen des KYC-Verfahrens durchgeführt werden und neben den direkten Geschäftspartner auch Lieferanten und andere Dritte mit einbeziehen. Ebenfalls sollten aber auch bei lang­jährigen Ge­schäfts­beziehungen fort­laufende Kontrollen durchgeführt werden, um Änderungen des Risiko­niveaus nicht zu übersehen.

Öffent­liche Ämter unterhalb der nationalen Ebene gelten in der Regel nur dann als wichtig für PEP-Prüfungen, wenn die politische Bedeutung vergleichbar ist mit der ähnlicher Positionen auf nationaler Ebene. Auch bei Geschäfts­beziehungen, bei denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanz­geschäfte getätigt werden, sind keine gesonderten KYC-PEP-Prüfungen nötig.

Was sollten Unternehmen tun?

Angesichts der Risiken, denen Unternehmen durch eine Zusammenarbeit mit PEPs gegenüberstehen, stellt sich die Frage, ob sich solche Partnerschaften überhaupt lohnen. Aber die grundsätzliche Weigerung, mit PEPs zu arbeiten – eine Praxis, die als „De-Risking“ bekannt ist – kann zu deutlichen Umsatzeinbußen führen. PEPs können beispielsweise zu den wohlhabendsten Kunden einer Bank zählen.

Unternehmen müssen daher beim Umgang mit PEPs einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dabei wird datenbasiert das individuelle Risiko eines PEPs bestimmt. PEPs mit höherem Risiko rechtfertigen erweiterte Due-Diligence-Prüfungen und ein kontinuierliches Risikomonitoring.

Bei LexisNexis bieten wir die Möglichkeit, KYC-Prüfungen mit einem Screening gegen PEPs und globalen Sanktions­listen durch­zuführen:

Nexis Diligence+ ist eine web­basierte Lösung für die Durch­führung von Sorg­falts­prüfungen. PEP-Daten aus verschiedenen Quellen werden gebündelt, um eine gründliche Über­prüfung von politisch exponierten Personen oder politischen Persön­lich­keiten zu ermöglichen.

Eine Search & Retrieve API ermöglicht die laufende Beobachtung spezifischer Daten­sätze, wie PEP- und Watchlisten, für Integration mit internen Systemen für proaktives Risiko­management und Kontrollen zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Leitfaden zum Umgang mit Risiken durch PEPs

In unserem Leitfaden zum Umgang mit Risiken durch PEPs stellen wir Lösungsansätze dar, um PEP-Risiken effizient zu minimieren. Erfahren sie auch, welche konkreten Risiken die Zusammenarbeit mit PEPs birgt, wo das PEP-Risiko am größten ist und wie Unternehmen PEP-Risiken vorbeugen können.

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