Due Diligence
Blicken Sie hinter die Kulissen Ihrer Geschäftspartner. Wir haben die wichtigsten Eckdaten zu Due Diligence für Sie zusammengestellt.
Definition & Erklärung: Was ist Due Diligence?
Die im deutschen Recht verankerte Due Diligence meint eine „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“. Bei der Due Diligence Prüfung wird ein Unternehmen oder eine Person sorgfältig auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse analysiert. Das umfasst beispielsweise Umsatzzahlen, Gesellschafterstrukturen oder mögliche Verbindungen zu Wirtschaftskriminalität wie Korruption und Steuerhinterziehung. Eine solche Überprüfung ist notwendig, sobald ein Unternehmen Beziehungen mit Geschäftspartnern unterhält oder beispielsweise ein anderes Unternehmen aufgekauft werden soll.
Mit der Prüfung von Geschäftspartnern sichern sich Unternehmen ab, indem sie die Annahmen und Voraussetzungen einer Zusammenarbeit beziehungsweise eines Angebots überprüfen und relevante Risiken identifizieren. Welche Form der Due Diligence Anwendung findet, hängt von der jeweiligen Situation und des Risikoausmaßes ab. Bewertet und überprüft werden aber meist bestehende und potenzielle Geschäftspartner, deren Subunternehmen sowie die verantwortlich handelnden Personen. Im Einzelnen werden folgende Bereiche geprüft:
- Sitz der Firma
- Ergebnisse & Bilanzen
- Sanktionslisten
- PEP-Listen
- Red Flags
- Negative internationale Berichterstattung
Gesetzgebung: Auf diese Rechtsnormen stützt sich die Due Diligence
Weltweit steigt die Anzahl der Länder, die Gesetze zur Bestechungs- und Korruptionsprävention sowie zur Geldwäscheprävention implementieren. Viele dieser nationalen Gesetze haben auch Auswirkungen auf die internationalen Handelsbeziehungen.
Auf nationaler Ebene gelten die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG), welches den rechtlichen Hintergrund zur Durchführung einer Due Diligence Prüfung liefert und die Pflichten im §3 GWG von den Kreditinstituten auf deren Kunden beziehungsweise Geschäftspartner übertragen hat. Darüber hinaus sind für international agierende Unternehmen weitere Regelungen von Bedeutung:
- Der UK Bribery Act
- Der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA)
Beide Gesetze haben – obwohl es sich um nationale Regelungen des jeweiligen Landes handelt – Auswirkungen auf deutsche Unternehmen, sofern sie direkt oder über Tochter- beziehungsweise Subunternehmen oder deren Mitarbeiter mit den Ländern in Verbindung stehen. Die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden können bei deutschen Unternehmen Untersuchungen aufnehmen, denn die Gesetze finden unabhängig vom Ort der Bestechung Anwendung. Hinzu kommen seit einiger Zeit Gesetze, um Zustände moderner Sklaverei zu bekämpfen. So verpflichtet beispielsweise der UK Modern Slavery Act auch größere, nicht-britische Unternehmen zu einer jährlichen Stellungnahme über Maßnahmen zur Bekämpfung moderner Sklaverei.
Formen der Due Diligence
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Onboarding Due Diligence
Überprüfung des Geschäftspartners bei der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung.
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Simplified Due Diligence
Oberflächliche Überprüfung eines Geschäftspartners bei niedriger Risikobewertung.
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Enhanced Due Diligence bei Hochrisiko-Partnern
Bei der erweiterten Due Diligence (Enhanced Due Diligence) werden detaillierte Informationen über Personen und Firmen eingeholt, die als besonders risikoreich eingestuft werden. Synonym zu Enhanced Due Diligence werden auch die Begriffe erhöhte Sorgfaltspflicht, verstärkte Sorgfaltspflicht oder erweiterte Sorgfaltspflicht verwendet.
Im Gegensatz zur Standard Due Diligence, bei welcher nur grundlegende Kundeninformationen bewertet werden, werden bei der Enhanced Due Diligence auch weitere Angaben zu Person und/oder zum Unternehmen mit Watch- und Sanktionslisten abgeglichen, die wirtschaftlichen Verhältnisse genau analysiert und Informationen von externen Quellen für die Risikobewertung herangezogen.
Es existiert kein verbindlicher Kriterienkatalog, der die Notwendigkeit einer erweiterten Due Diligence definiert. Das Geldwäschegesetz listet jedoch beispielhaft Szenarien auf, die ein höheres Risiko nach sich ziehen und daher eine Enhanced Due Diligence erforderlich machen. Dazu zählen:
- Politisch exponierte Personen
- Unternehmens mit ungewöhnlicher und/oder komplexer Eigentümerstruktur
- Private Banken
- Anonyme Transaktionen in der Geschäftshistorie
- Länder, gegen die Sanktionen oder Embargos verhängt wurden
- Länder ohne angemessene AML/CFT-Systeme
- Hochrisiko-Länder gemäß Artikel 18 der EU-Geldwäscherichtlinie
Due Diligence Checkliste
JETZT DOWNLOADENWer zählt zu den politisch exponierten Personen?
Jede Person, die aufgrund ihrer Position ein erhöhtes Risiko für eine mögliche Verwicklung in Bestechung und Korruption darstellt, gilt als PEP. Personen, die seit jedoch seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffentlichen Ämter im Sinne des Geldwäschegesetzes innehaben, fallen nicht mehr unter die Kategorie „politisch exponiert“.
PEPs in Regierungsfunktionen
- Staatoberhäupter,
- Regierungsbeamte,
- Minister & Botschafter,
- Mitglieder der EU-Kommission,
- Parlamentsabgeordnete
- Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien,
- Mitglieder von Gerichtshöfen
PEPs in Institutionen
- Vorstände von Zentralbanken
- Mitglieder der Rechnungshöfe
- Hochrangige Offiziere
- Mitglieder von Internationale Sportkomitees
Unmittelbare Familienmitglieder
- Ehepartner
- Eltern, Kinder und Geschwister
- Onkel und Tanten
- Indirekte Familienmitglieder (zum Beispiel Angeheiratete)
Andere nahestehende Personen
- Geschäftspartner
- Personen, die gemeinsames wirtschaftliches Eigentum mit einem PEP teile
Wie läuft die Due Diligence Prüfung ab?
Eine umfassende Due Diligence Prüfung im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes beansprucht erhebliche Ressourcen. Valide Daten und automatisierte Abläufe sind die Basis für einen fehlerfreien und effizienten Prüfungsprozess, der im Wesentlichen in folgenden Schritten abläuft:
Schritt | Beschreibung |
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1. Planung |
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2. Informationssammlung |
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3. Prüfung |
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4. Analyse & Risikobewertung |
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5. Dokumentation |
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6. Überwachung |
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Unterstützung bei der Due Diligence Prüfung
Aufgrund der Komplexität der Anforderungen ist es ratsam, zur Durchführung der Due Diligence Prüfung geschultes Personal oder externe Berater (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, technische Gutachter, Unternehmensberater) hinzuzuziehen. Es gibt auch Due Diligence Checklisten, die einen guten ersten Überblick liefern. Allerdings decken diese nicht immer die individuellen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich gilt daher: Je höher das Risikopotenzial, desto höher sollte der Ressourcenaufwand für eine Überprüfung sein.
Ein manueller Due Diligence Prozess kann schnell problematisch werden, wenn Unternehmen über zu geringe Mitarbeiterressourcen verfügen oder keinen Zugang zu relevanten und aktuellen Informationen haben. Daher sollten Unternehmen auf entsprechende Technologien zurückgreifen, um Prüfprozesse zu automatisieren und eine fortlaufende Risikobeobachtung sicherzustellen.
Der Einsatz webbasierter Tools unterstützt Unternehmen dabei, die Überprüfung lückenlos durchzuführen und sie auch nachzuweisen, damit bei Audits kein Risiko besteht. Ein leistungsstarkes KYC-Tool wie Nexis Diligence+ ist in der Lage, Personen auf PEP- und Sanktionslisten zu überprüfen. Es bietet Zugang zu allen relevanten Informationen und verfügt über zahlreiche Filter wie Negative News oder die gezielte Suche nach Vorständen und Teilhabern, biografische Quellen sowie Rechtsquellen. Warnmeldungen erscheinen nicht nur bei der Suche, sondern auch zu späteren Zeitpunkten via E-Mail-Alerts zu den eingegebenen Personen und Unternehmen. Nach der Überprüfung erstellt das Tool einen revisionssicheren Report mit Datum über die erfolgte Suche, der als Nachweis für die Sorgfaltspflicht bei der Überprüfung verwendet werden kann. Über Firmendatenbanken können detaillierte Informationen zu Unternehmen, wirtschaftlich Berechtigten oder Verflechtungen recherchiert werden.