Sanktionslisten

Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus

Definition: Was ist eine Sanktionsliste?

Eine Sanktionsliste ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis mit Unternehmen, Vereinigungen oder Personen, für die wirtschaftliche und/oder rechtliche Einschränkungen erlassen wurden. Es ist untersagt, mit sanktionierten Personen, Unternehmen oder Vereinigungen Geschäfte zu machen.

Mithilfe von Sanktionslisten soll der internationale Terrorismus bekämpft werden. Wie das funktioniert? Indem Personen, Organisationen und Einrichtungen, die mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung stehen, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen entzogen werden. Zu diesen Ressourcen zählen unter anderem:

  • Dienstleistungen,
  • Warenlieferungen,
  • Vermietungen sowie
  • Immobilien- und Technologietransfers

Gut zu wissen: Die sogenannten Anti-Terror-Verordnungen wurden in Folge des Terroranschlages vom 11. September 2001 verschärft. Seitdem werden terrorverdächtige Unternehmen, Vereinigungen und wirtschaftlich Berechtigte verstärkt geprüft.

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Europa, USA & weltweit: Welche Sanktionslisten gibt es?

Je nach Land und Auslegung gibt es unterschiedliche Sanktionslisten. Die Grundlage der verschiedenen Sanktionslisten bildet dabei in aller Regel die UN-Sanktionsliste. Einige Länder ergänzen diese Liste um weitere Einträge, wie etwa die Finanz-Sanktionsliste in Deutschland, die Sanktionslisten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – auch bekannt als BAFA-Sanktionslisten – oder aber die aktuellen Sanktionen gegen Russland.

CFSP-Liste: die Sanktionen der EU

Gemäß der geltenden EU-Verordnungen und dem Außenwirtschaftsgesetz ist jedes in der EU ansässige oder wirtschaftlich tätige Unternehmen verpflichtet, die europäische Liste „Common Foreign and Security Policy“ (CFSP) zu prüfen. Die CFSP listet Personen, Organisationen und Unternehmen, gegen die die Europäische Union Finanzsanktionen erlassen hat. Die Liste ist eine Zusammenfassung aller Namenslisten der Antiterror-Verordnungen sowie der länderbezogenen Embargoverordnungen. Die aktuelle CFSP-Liste ist online abrufbar [Registrierung erforderlich].

US-Sanktionslisten

Darüber hinaus sind für Unternehmen mit Sitz in der EU auch US-Sanktionslisten relevant. Die Vereinigten Staaten beanspruchen weltweite Gültigkeit für ihr Exportkontrollrecht, weshalb Sie regelmäßig prüfen müssen, ob die Geschäfte Ihres Unternehmens an den Geltungsbereich der USA anknüpfen. Ist dies der Fall, müssen Sie die US-Sanktionslisten in Ihre Prüfungen miteinbeziehen – auch, um wirtschaftliche Konsequenzen auszuschließen. Mehr dazu finden Sie in unseren Begriffserklärungen zu den OFAC-Sanktionslisten.

Gut zu wissen: Die US-Sanktionslisten sind wirtschaftlich am weitreichendsten.

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Geschäfte an den Geltungsbereich der USA anknüpfen? Die folgenden vier Fragen helfen Ihnen dabei:

  1. Haben Sie direkt oder indirekt mit US-Produkten zu tun? Verbauen Sie etwa US-Produkte in Ihren Waren oder handeln Sie mit Produkten aus den USA?
  2. Unterliegen Ihre Produkte dem US-Exportkontrollrecht?
  3. Hat Ihr Unternehmen ein US-Tochterunternehmen oder sind Sie selbst eines?
  4. Verantworten US-Staatsbürger die Ausfuhrgeschäfte Ihres Unternehmens?

Aktuelle Sanktionen gegen Russland und Belarus

Vom Swift-Ausschluss bis zum Verbot russischer Staatsmedien: Seit der Invasion russischer Truppen auf die Ukraine in der Nacht zum 24. Februar 2022 hat der Westen, insbesondere die Europäische Union (EU) und die Schweiz, auch die G7-Staaten, zahlreiche Sanktionen gegen Russland sowie Belarus verhängt. Darunter Sanktionen in den Bereichen Finanzen, Energie und Transport sowie massive Beschränkungen gegen russische und belarussische Einzelpersonen und Einrichtungen – und das inzwischen sogar gegen mehr als 50 Prozent der wirtschaftlich Berechtigten. Gut zu wissen: Insgesamt verhängte die EU bisher fünf Sanktionspakete.

Ein Überblick über die aktuelle Sanktionsliste*:

Finanzsektor
  • Sanktionen gegen russische Banken, insbesondere gegen die russische Zentralbank: vollständiges Finanzierungsverbot und Einfrieren der Vermögenswerte
  • Verbot, der russischen Politik-Elite direkt oder indirekt Gelder oder Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen
  • Ausschluss mehrerer russischer Banken aus dem internationalen Finanz-Kommunikationssystem Swift
  • Blockade von Devisenreserven Russlands und erhöhte Kreditkosten durch die EU
Energiesektor
  • Exportverbote bestimmter Güter und Technologien für die Ölveredelung
  • Weitreichendes Verbot von Neuinvestitionen im gesamten russischen Energiesektor
  • Lieferverbote für europäische Ausrüstungen für die Energiewirtschaft
  • Verbot von Gas-und Ölexporten aus Russland durch die Vereinigten Staaten
  • Verbot des Ankaufs, der Einfuhr oder dem Transport von Kohle und anderen festen fossilen Brennstoffen in die EU, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden
Handelssektor
  • Aberkennung der Meistbegünstigung Russlands bei der Welthandelsorganisation (WTO)
  • Exportverbot von Dual-Use-Gütern
  • Einfuhrverbote für Stahlerzeugnisse
  • Exportverbot von Luxusgütern, mit einem Warenwert von über 300 Euro
Verkehrssektor
  • Ausfuhrverbot für Güter, Technologien und Dienstleistungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie
  • Flugverbot für russische Flugzeuge im europäischen, kanadischen sowie US-amerikanischen Luftraum
  • Anlaufverbot für Schiffe in EU-Häfen, die unter der Flagge Russlands registriert sind
Technologiesektor
  • Beschränkter Zugang zu wichtigen Schlüsseltechnologien
  • Exportverbot von Hightech-Produkten nach Russland durch die USA
Medien
  • Verbot der Ausstrahlung der russischen Staatsmedien Russia Today (RT) und Sputnik durch die EU
Personen & Einrichtungen
  • Sanktionen gegen russische Amtspersonen, Geschäftsleute, Journalisten, Politiker und Großunternehmer (Oligarchen) sowie deren Familienmitglieder
  • Einfrieren der Vermögenswerte russischer Großunternehmer
  • Großflächige Einreise- und Visaverbote für russische Oligarchen und deren Familienmitglieder

Weitere Länder folgen den westlichen Maßnahmen

Während die Schweiz und Norwegen der EU bei den Russland-Sanktionen folgen, setzen die Vereinigten Staaten die normalen Handelsbeziehungen mit Russland bis auf Weiteres aus. Japan verbietet die Ausfuhr von Ölverarbeitungsanlagen nach Russland. Auch Südkorea und Singapur frieren Vermögenswerte der Oligarchen ein und verbieten jegliche Geschäftskontakte sowie Transaktionen mit Russland.

Kanada, Neuseeland und Australien erheben Sonderzölle auf die Einfuhr sämtlicher Waren aus Russland und sprechen ebenfalls Einreiseverbote aus. Auch das Vereinigte Königreich hat weitreichende Sanktionsmaßnahmen im Warenhandel erlassen und diesbezüglich den Export verschiedener Güter und Dienstleistungen verboten.

LexisNexis bietet Unternehmen praktische Tools zur Abfrage von Sanktionslisten. Nexis Diligence+ bietet mehr als 1.400 Quellen für Sanktionen und Watchlists. Die Quellen stammen aus 240 Ländern und Gebieten und tragen dazu bei, das globale und aktuelle Bild zu liefern, das benötigt wird.

*Entsprechend der stetig neuen Entwicklungen im Russland-Ukraine-Konflikt können sich die Sanktionen noch verändern beziehungsweise weiter ausbauen.

Sanktionslisten prüfen – Pflicht oder Option?

Um der allgemeinen Sorgfaltspflicht nachzukommen, ist jedes Unternehmen verpflichtet, die Sanktionslisten regelmäßig zu prüfen. Unabhängig von der Größe und der Branche eines Unternehmens gilt es, einen vertretbaren Aufwand zur Terrorismusabwehr zu betreiben. Im Rahmen der bestehenden Sorgfaltspflicht muss jedes Unternehmen daher Geschäftspartner überprüfen. Diese Prüfung gilt gleichermaßen für neue Geschäftsbeziehungen (Onboarding Due Diligence), und langjährige Geschäftspartner (Ongoing Due Diligence).

Warum müssen Sanktionslisten geprüft werden?

Eine Sanktionslistenprüfung ist notwendig, um Geschäfte rechtskonform abzuwickeln. Andernfalls drohen juristische Konsequenzen. Werden Sanktionslisten nicht beachtet und sanktionierte Unternehmen, Organisationen oder Personen erhalten finanzielle Mittel oder wirtschaftliche Ressourcen, kann es zu hohen Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen kommen. Von der Strafe sind in erster Linie die Geschäftsführer eines Unternehmens betroffen. In einzelnen Fällen droht die Strafe auch den Exportverantwortlichen.

Bei Nichteinhaltung bestehen darüber hinaus wirtschaftliche beziehungsweise finanzielle Risiken für Ihr Unternehmen, sodass Sanktionslistenprüfungen auch Teil des Risikomanagements sind.

Wann und wie oft müssen Sanktionslisten geprüft werden?

Ihr Unternehmen ist bei der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen verpflichtet, Finanz-Sanktionslisten zu prüfen. Außerdem ist eine fortlaufende Prüfung bestehender Geschäftsbeziehungen unerlässlich, um sicherzustellen, dass keine finanziellen Mittel oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen und Unternehmen gehen.

Die Pflicht zur Prüfung beinhaltet jedoch keine Angabe darüber, wie oft Sanktionslisten geprüft werden müssen. Dennoch gilt der Grundsatz: Es muss ein vertretbarer Aufwand in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht betrieben werden, um zu vermeiden, dass sanktionierte Unternehmen, Organisationen oder Personen finanzielle Mittel oder wirtschaftliche Ressourcen erhalten. Daher ist es wichtig, dass Sie die Sanktionslisten laufend prüfen, da diese regelmäßig erweitert und aktualisiert werden. Idealerweise läuft die Sanktionslistenprüfung automatisch im Hintergrund Ihres ERP- oder CRM-Systems. So gewährleisten Sie umfassende Untersuchungen und vermeiden Risiken.

Um zu belegen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind, sind dokumentierte Berichte sowie die Aufbewahrung eines Prüf- und Ergebnisprotokolls notwendig.

Wie können Sanktionslisten geprüft werden?

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wie Sanktionslisten geprüft werden. Als Unternehmen stehen Sie allerdings vor der Herausforderung, die Vielzahl an Sanktionslisten sorgfältig und kostengünstig zu prüfen, ohne Ihr Kerngeschäft zu vernachlässigen. Aufgrund der Vielzahl an Sanktionslisten ist eine manuelle Geschäftspartnerüberprüfung zeitintensiv und aufwändig. Daher gilt es, für die vorgeschriebene Prüfung eine automatisierte Lösung zu finden. Eine automatisierte Sanktionslistenprüfung schützt Ihr Unternehmen und minimiert Compliance-Risiken oder den Eintrag in eine Compliance-Liste.

TOOLS ZUR GESCHÄFTSPARTNERPRÜFUNG NUTZEN

Mit den Tools von LexisNexis Sanktionslisten automatisiert überprüfen

Die Implementierung eines Tools zur Geschäftspartnerprüfung ist ein wichtiger Schritt, um der Pflicht zur Sanktionslistenprüfung nachzukommen. Es ist ebenso wichtig, im Rahmen der Compliance, alle Mitarbeiter für die Relevanz von Sanktionslisten zu sensibilisieren. Die sich ständig verändernde Sanktionslandschaft – etwa aufgrund des Russland-Ukraine-Krieges oder anderen politischen Ereignissen – fordert die stetige Anpassung von Compliance-Prozessen im Unternehmen. Genau hier setzen die Lösungen von LexisNexis an. LexisNexis hilft Unternehmen, den Überblick über die aktuellsten Sanktionen zu behalten.

Mit der Massenlistenprüfung in CleverKYC kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nach – sowohl bei der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen (Onboarding Due Diligence), als auch bei fortlaufenden Geschäftsbeziehungen (Ongoing Due Diligence). Das Programm liefert täglich automatisiert Prüfergebnisse zu Listen von Personen und Unternehmen, mit denen Sie zusammenarbeiten oder eine Kooperation planen. So identifizieren Sie risikobehaftete Geschäftspartner und werden nationalen sowie internationalen Compliance-Gesetzen und -Richtlinien gerecht.

Die durch Onboarding- oder Ongoing-Due-Diligence identifizierten einzelnen Negativtreffer lassen sich im Rahmen einer Enhanced-Due-Diligence mit dem Online-Tool Nexis Diligence+ noch tiefgehender überprüfen.

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